Geerbtes Haus verkaufen: Steuer, Erbengemeinschaft und Ablauf
Wer ein Haus erbt, steht vor zwei großen Fragen: der Steuer und, wenn mehrere erben, der Einigung in der Erbengemeinschaft. Dieser Ratgeber nimmt die wichtigsten Punkte der Reihe nach auseinander, damit Sie ein geerbtes Haus im Kreis Steinburg und Umgebung ruhig und ohne Druck verkaufen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Sie dürfen ein geerbtes Haus sofort verkaufen, es gibt keine Sperrfrist.
- Erbschaftssteuer zahlen Sie nur auf den Wert über Ihrem Freibetrag (bei Kindern 400.000 €).
- Die Spekulationssteuer entfällt, wenn der Erblasser das Haus über 10 Jahre besaß oder selbst bewohnte.
- In einer Erbengemeinschaft müssen für einen Verkauf grundsätzlich alle zustimmen.
Die gute Nachricht vorweg: In vielen Fällen bleibt der Verkauf eines geerbten Hauses steuerfrei oder kostet deutlich weniger Steuer, als Erben befürchten. Entscheidend sind Ihr persönlicher Freibetrag und die Frage, wie lange die Immobilie schon im Besitz war. Beides schauen wir uns an, dazu die Erbengemeinschaft, der Erbschein und der Ablauf bis zum Notar.
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Bevor es um Steuern geht, steht die Grundentscheidung. Jeder Weg hat seine Berechtigung. Welcher passt, hängt von Ihrer Lebenssituation ab, nicht von einer Faustregel.
| Weg | Passt, wenn | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|
| Verkaufen | Sie brauchen das Geld, wohnen weit weg oder erben zu mehreren | klare Aufteilung des Erlöses, kein laufender Aufwand | der Wert wird zu Geld, das Haus ist weg |
| Selbst einziehen | die Lage passt zu Ihrem Leben | ein geerbtes Familienheim kann erbschaftssteuerfrei bleiben | bindet Sie an Ort und Instandhaltung |
| Vermieten | Sie wollen den Wert halten und Erträge erzielen | laufende Miete, spätere Wertsteigerung möglich | Verwaltung, Instandhaltung und das Vermieterrisiko |
Erbschaftssteuer: wann sie überhaupt anfällt
Erbschaftssteuer zahlen Sie nur auf den Teil des Erbes, der über Ihrem Freibetrag liegt. Wie hoch dieser ist, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Für nahe Angehörige sind die Beträge so hoch, dass ein durchschnittliches Haus im Kreis Steinburg und Umgebung sie oft nicht oder nur knapp übersteigt.
| Erbe oder Erbin | Freibetrag |
|---|---|
| Ehe- oder eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder und Stiefkinder | 400.000 € |
| Enkel (wenn deren Elternteil bereits verstorben ist) | 400.000 € |
| Enkel (wenn deren Elternteil noch lebt) | 200.000 € |
| Eltern und Großeltern (im Erbfall) | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen und übrige Erben | 20.000 € |
Freibeträge nach § 16 ErbStG (Stand Juli 2026). Liegt der Wert darüber, steigt der Steuersatz mit der Höhe des Erbes und der Steuerklasse (bei nahen Angehörigen 7 bis 30 Prozent). Maßgeblich ist der Verkehrswert der Immobilie, den das Finanzamt ansetzt. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung.
Erbschaftssteuer-Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
je erbender Person, in Euro (§ 16 ErbStG, Stand: Juli 2026)
Spekulationssteuer: die 10-Jahres-Frist
Die Spekulationssteuer betrifft nicht das Erbe selbst, sondern den Gewinn, wenn Sie die Immobilie wieder verkaufen. Die entscheidende Besonderheit: Bei einer geerbten Immobilie zählt nicht Ihr Erbdatum, sondern der Tag, an dem der Erblasser sie gekauft hat (§ 23 EStG). Diese Besitzzeit wird Ihnen angerechnet.
| Erblasser hat vermietet oder nicht selbst genutzt | steuerfrei, wenn seit dem Kauf durch den Erblasser mehr als 10 Jahre vergangen sind |
| Erblasser hat selbst darin gewohnt | steuerfrei, wenn im Verkaufsjahr und den 2 Jahren davor selbst genutzt |
| Kauf durch Erblasser unter 10 Jahre her und vermietet | Spekulationssteuer auf den Gewinn möglich |
Nur im letzten Fall wird gerechnet: Verkaufspreis minus die früheren Anschaffungskosten des Erblassers minus Verkaufskosten ergibt den steuerpflichtigen Gewinn, der mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz belastet wird. Ein Beispiel: Kaufte der Erblasser 2019 für 250.000 Euro und verkaufen Sie 2026 für 320.000 Euro, sind rund 70.000 Euro Gewinn zu versteuern, bei vielen Erben ein spürbarer Betrag. Lag der Kauf dagegen länger zurück oder war das Haus selbst bewohnt, fällt diese Steuer weg.
Steuerfrei verkaufen: die Ausnahmen
Zwei Wege führen zur Steuerfreiheit beim Gewinn. Der erste ist die 10-Jahres-Frist aus der Tabelle oben. Der zweite ist die Selbstnutzung: Wurde die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Kalenderjahren davor selbst bewohnt, bleibt der Verkauf steuerfrei, unabhängig von der Frist. Für die Erbschaftssteuer gibt es zusätzlich das Familienheim: Ziehen Ehepartner oder Kinder selbst ein und bleiben mindestens 10 Jahre, kann die Immobilie ganz steuerfrei bleiben, bei Kindern bis 200 Quadratmeter Wohnfläche. Wer stattdessen verkauft, verliert diese Befreiung, sollte die Folgen also vorher durchrechnen.
Verkauf in der Erbengemeinschaft
Erben mehrere Personen zusammen, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Das Haus gehört dann allen gemeinsam. Verkaufen lässt es sich nur, wenn alle zustimmen. In der Praxis gibt es drei Wege: gemeinsam an einen Käufer verkaufen und den Erlös nach Erbquote teilen, ein Miterbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus, oder es kommt zur Teilungsversteigerung, wenn keine Einigung gelingt.
Will ein Miterbe nicht mitziehen, kann er allein seinen Erbteil an einen Dritten verkaufen. Die übrigen Miterben haben dann ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB). Die Teilungsversteigerung über das Amtsgericht ist der letzte Ausweg, sie bringt meist den niedrigsten Preis und kostet Zeit und Nerven. Gerade wenn mehrere Erben unterschiedliche Vorstellungen haben, hilft ein neutraler Makler, der allen dieselben Zahlen vorlegt und zwischen den Beteiligten vermittelt.
Brauchen Sie einen Erbschein?
Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, reicht das dem Grundbuchamt in der Regel als Nachweis Ihrer Erbenstellung. Nur bei gesetzlicher Erbfolge oder einem handschriftlichen Testament brauchen Sie meist einen Erbschein, den Sie beim Nachlassgericht beantragen. Unabhängig davon muss das Grundbuch auf die Erben berichtigt werden, bevor verkauft wird. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist diese Berichtigung gebührenfrei.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 01
Erbe annehmen oder ausschlagen
Nach dem Erbfall haben Sie 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen, etwa bei Überschuldung. Wer nichts unternimmt, nimmt das Erbe an.
- 02
Grundbuch berichtigen
Die Erben werden als Eigentümer eingetragen. Innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall ist das gebührenfrei.
- 03
Wert ermitteln
Ein realistischer Verkehrswert ist die Grundlage für Steuer und Verkaufspreis. Am belastbarsten ist der Termin vor Ort.
- 04
In der Erbengemeinschaft abstimmen
Klären Sie früh, wer verkaufen, wer übernehmen möchte, damit später keine Blockade entsteht.
- 05
Vermarkten und verkaufen
Exposé, Inserate, Besichtigungen, Verhandlung. Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
- Berichtigter Grundbuchauszug (Erben als Eigentümer eingetragen)
- Energieausweis (spätestens zur Besichtigung Pflicht)
- Grundriss, Wohnflächenberechnung und Flurkarte
- Bauunterlagen und, falls vorhanden, Sanierungsnachweise
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlung
Den Wert des geerbten Hauses kennen
Der Verkehrswert ist gleich doppelt wichtig: Das Finanzamt setzt ihn für die Erbschaftssteuer an. Zugleich bestimmt er, was Sie beim Verkauf erzielen. Eine realistische, nachvollziehbare Einschätzung schützt vor beidem, einer zu hohen Steuerbewertung und einem zu niedrigen Verkaufspreis. Ich schaue mir das geerbte Haus persönlich vor Ort an und ordne es in den lokalen Markt im Kreis Steinburg und Umgebung ein.
Wert des geerbten Hauses einschätzen lassen
Kostenlos, persönlich und mit einer nachvollziehbaren Herleitung, als Grundlage für Steuer und Verkauf.
Zum BewertungsformularSo begleite ich Sie
Ein geerbtes Haus zu verkaufen ist selten nur eine Geldfrage. Oft hängen Erinnerungen daran. In einer Erbengemeinschaft sitzen zudem Menschen mit verschiedenen Wünschen am Tisch. Ich gehe das ruhig und diskret an, lege allen Beteiligten dieselbe, marktgerechte Bewertung vor und begleite den Verkauf vom ersten Gespräch bis zur Übergabe. Als Makler aus Hohenlockstedt mit Erlaubnis nach § 34c GewO und IHK-Qualifikation bin ich in der Region verwurzelt und vor Ort.
Häufige Fragen: Geerbtes Haus verkaufen
Wann ist der Verkauf einer geerbten Immobilie steuerfrei?
Zwei Steuern sind zu trennen. Die Erbschaftssteuer fällt nur an, soweit der Wert über Ihrem persönlichen Freibetrag liegt, bei Kindern zum Beispiel über 400.000 Euro. Die Spekulationssteuer auf den Verkaufsgewinn entfällt, wenn zwischen dem Kauf durch den Erblasser und dem Verkauf mehr als 10 Jahre liegen oder die Immobilie selbst bewohnt wurde.
Wann beginnt die Spekulationsfrist bei einer geerbten Immobilie?
Nicht mit Ihrem Erbfall, sondern mit dem Tag, an dem der Erblasser die Immobilie gekauft hat (§ 23 EStG). Diese Zeit rechnen Sie sich an. Hatte der Erblasser das Haus bereits länger als 10 Jahre, können Sie oft sofort steuerfrei verkaufen.
Wie lange darf man ein geerbtes Haus nicht verkaufen?
Eine Sperrfrist für den Verkauf gibt es nicht, Sie dürfen sofort verkaufen. Fristen bestehen nur steuerlich: die 10-Jahres-Frist bei der Spekulationssteuer und die 10-jährige Selbstnutzung, wenn ein geerbtes Familienheim erbschaftssteuerfrei bleiben soll.
Brauche ich einen Erbschein, um ein geerbtes Haus zu verkaufen?
Nicht zwingend. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, reicht das dem Grundbuchamt in der Regel als Nachweis. Nur bei gesetzlicher Erbfolge oder einem handschriftlichen Testament ist meist ein Erbschein nötig. In jedem Fall muss das Grundbuch auf die Erben berichtigt werden.
Können wir verkaufen, wenn ein Miterbe nicht will?
Ein Verkauf an einen Dritten setzt grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben voraus. Bleibt die Einigung aus, kann ein Miterbe seinen Erbteil verkaufen, wobei die übrigen ein Vorkaufsrecht haben (§ 2034 BGB), oder es kommt zur Teilungsversteigerung. Diese bringt meist den niedrigsten Preis und sollte das letzte Mittel sein.
Wie viel bekommt das Finanzamt, wenn ich das geerbte Haus verkaufe?
Hatte der Erblasser die Immobilie länger als 10 Jahre oder wurde sie selbst genutzt, fällt auf den Verkaufsgewinn in der Regel keine Spekulationssteuer an. Die Erbschaftssteuer richtet sich getrennt davon nach Wert und Freibetrag. Den genauen Fall sollten Sie mit einem Steuerberater klären.
Wie lange dauert der Verkauf eines geerbten Hauses?
Von der Wertermittlung bis zum Notartermin sind einige Wochen realistisch, sofern die Unterlagen vollständig sind und sich eine Erbengemeinschaft einig ist. Verzögerungen entstehen meist durch fehlende Dokumente oder eine noch offene Grundbuchberichtigung, nicht durch die Vermarktung selbst.
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