Tippgeber werden: bis zu 5.000 € Empfehlungsprämie
Manchmal weiß man von einem Haus, das bald verkauft werden soll, bevor es irgendwo inseriert ist. Aus der Nachbarschaft, im Familien- oder Bekanntenkreis, im Verein. Wenn Sie mir so einen Hinweis geben und daraus ein Verkauf wird, gebe ich etwas zurück.
Tipp abgebenDas Wichtigste in Kürze
- Für einen Tipp, der zu einem Verkauf führt, zahle ich 1.000 bis 5.000 €.
- Die Höhe richtet sich nach dem erzielten Verkaufspreis.
- Die Prämie wird fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet und meine Provision gezahlt ist.
- Ihren Namen nenne ich dem Eigentümer nur mit Ihrem Einverständnis.
Die Prämie im Überblick
Ich staffle die Prämie nach dem Verkaufspreis.
- bis 300.000 € 1.000 €
- 300.000 bis 600.000 € 2.000 €
- 600.000 bis 1.000.000 € 3.000 €
- über 1.000.000 € 5.000 €
So funktioniert es
- 1
Tipp geben
Sie nennen mir die Immobilie oder den verkaufswilligen Eigentümer und wie ich Sie erreiche. Über das Formular unten oder per Anruf.
- 2
Ich melde mich
Ich nehme Kontakt zum Eigentümer auf und kläre, ob eine Zusammenarbeit passt. Ihren Namen nenne ich nur, wenn Sie einverstanden sind.
- 3
Prämie bei Verkauf
Kommt es zum notariell beurkundeten Verkauf und wird meine Provision gezahlt, erhalten Sie Ihre Prämie nach Zahlungseingang.
Die Bedingungen
- Der Tippgeber ist nicht selbst als Makler tätig und nicht am Verkauf des Objekts beteiligt.
- Die Immobilie beziehungsweise der verkaufswillige Eigentümer war mir vorher nicht bekannt und ist noch nicht über ein Portal inseriert.
- Die Prämie entsteht nur, wenn aus dem Hinweis ein notariell beurkundeter Kaufvertrag wird und meine Provision beim Verkauf gezahlt wird.
- Bei mehreren Hinweisen auf dieselbe Immobilie zählt der erste. Die Auszahlung erfolgt nach Zahlungseingang.
Die genauen Bedingungen stimmen wir vor der Vermittlung persönlich ab. Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zum Tippgeber-Programm
Wer kann Tippgeber werden?
Grundsätzlich jeder, der jemanden kennt, der seine Immobilie verkaufen möchte: Nachbarn, Freunde, Kollegen, Verwandte. Ausgenommen sind Personen, die selbst als Makler tätig sind oder am Verkauf des Objekts beteiligt sind.
Wann und wie wird die Prämie ausgezahlt?
Die Prämie wird fällig, sobald aus Ihrem Hinweis ein notariell beurkundeter Kaufvertrag entsteht und meine Provision beim Verkauf gezahlt wurde. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung nach Zahlungseingang. Die Höhe richtet sich nach dem erzielten Verkaufspreis.
Was gilt, wenn mehrere denselben Tipp geben?
Zählen tut der erste Hinweis auf eine Immobilie, die mir vorher nicht bekannt war und die noch nicht über ein Portal inseriert ist. Voraussetzung ist, dass der Kontakt tatsächlich zu einem Mandat und Verkauf führt.
Muss ich die Prämie versteuern?
Eine Empfehlungsprämie kann steuerpflichtig sein. Wie das in Ihrem Fall zu behandeln ist, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Das ist keine Steuerberatung.
Ihren Tipp abgeben
Sprechen Sie mich persönlich an: telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.